Kraftwerk Moorburg

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Lange Zeit hat es Streit in Hamburg um den geplanten Neubau eines Steinkohle-Kraftwerks in Moorburg durch den Betreiber Vattenfall gegeben. Mit der Vereinbarung vom November 2007 war man der Realisierung ein gutes Stück näher gekommen. Dann kam im Februar 2008 die Bürgerschaftswahl mit dem Ende der Alleinherrschaft der CDU in Hamburg und der schwarz-grünen Koalition. Die GAL hatte mit der Verhinderung des Kohlekraftwerks Moorburg Wahlkampf gemacht (Plakatüberschrift: "Kohle von Beust" gegen die Unterstützung Ole von Beusts für Moorburg). Pikanterweise ist es genau die neue grüne Umweltsenatorin Hajduk, die Ende September 2008 die Genehmigung für den Bau des Kraftwerks Moorburg erteilen musste. Ein Parteitag der Grünen spricht sich im Oktober 2008 mit über 90 %iger Mehrheit für den Verbleib der Grünen in der Koalition mit der CDU aus - trotz der Genehmigung für den Bau des Kraftwerks Moorburg. Der Plan, innerhalb eines Jahres einen neuen städtischen umweltfreundlichen Energieversorger zu gründen, wird allgemein als Ablenkungsmanöver und Beruhigungspille für die grüne Basis interpretiert. Die mit der Realisierung beauftragten Hamburger Wasserwerke hatten in der Woche vor der Genehmigung von Moorburg noch nichts von diesem Plan gewußt. Und wie erwartet teilte das Unternehmen Vattenfall nach kurzer Bedenkzeit mit, es werde gegen die massiven wasserrechtlichen Auflagen klagen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Vereinbarung Senat und Vattenfall in 2007

Am 14. November 2007 haben sich die Freie und Hansestadt Hamburg und Vattenfall über eine Vereinbarung im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung des Kraftwerks Moorburg verständigt.

Darin verpflichtet sich Vattenfall zu folgenden Maßnahmen:

  • Um die unerwünschte Erwärmung der Elbe deutlich zu reduzieren, errichtet Vattenfall zusätzlich zu den bisherigen Planungen eine Laufwasserkühlung, die gewährleistet, dass die Differenz zwischen Entnahme- und Einleitungstemperatur maximal drei Grad beträgt. Hierfür investiert Vattenfall einen zusätzlichen Betrag von 70 Mio. Euro.
  • Das Fernwärmenetz wird in Richtung Veddel, Wilhelmsburg und Harburg ausgebaut. Dadurch wird die Fernwärmeleistung von 450 Megawatt auf 650 Megawatt erhöht. Die Investitionen für die zusätzliche Haupttransportleitung betragen 50 Mio. Euro.
  • Durch die dadurch mögliche Steigerung der Wärmeauskopplung wird die Effizienz des Kraftwerks deutlich erhöht; der erreichte Wirkungsgrad beträgt rd. 60 %. Zugleich wird die Einleitungstemperatur in die Elbe verringert.
  • Die von Vattenfall im Antrag für das Kraftwerk prognostizierte Einsparung von jährlich 2,3 Mio. Tonnen CO-2 wird durch ein Gutachten des TÜV-Rheinland bestätigt, das der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt vorliegt. Diese Reduktion soll bei einer späteren Inbetriebnahme und weiter nach einem vollen Betriebsjahr erneut geprüft und testiert werden.
  • Vattenfall hat sich ferner verpflichtet, eine innovative Anlage zur CO-2-Abscheidung zum frühest möglichen Zeitpunkt zu realisieren. Der genaue Zeitpunkt wird durch eine Kommission zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und Vattenfall Europe festgesetzt. Für das zur Errichtung der Anlage erforderliche Grundstück hat Vattenfall bereits eine Option erworben.
  • Dieser Vertrag gilt für den Fall der Genehmigung des Steinkohle-Kraftwerks Moorburg. Inzwischen hat auch das Genehmigungsverfahren einen Stand erreicht, der es erlaubt, den vorzeitigen Baubeginn für die Gründungsmaßnahmen zuzulassen. Damit kann Vattenfall sofort mit dem Bau beginnen. Vor der vollständigen Genehmigung unter Einschluss der wasserrechtlichen Erlaubnis sind noch abschließende Prüfungen erforderlich.

Nach Ansicht des Senats setzt diese begleitende Vereinbarung in Deutschland und europaweit einen Meilenstein für die Bedingungen, die künftig an die Errichtung von Kraftwerken geknüpft werden. Insbesondere sei es gelungen, die kritische Wärmebelastung der Elbe drastisch zu reduzieren und die aus Klimaschutzgründen erwünschte Kraft-Wärme-Kopplung deutlich zu erhöhen.

[Bearbeiten] Genehmigungsverfahren

Zu dem vom Unternehmen Vattenfall am 4. Juni 2008 vorgestellten Rechtsgutachten zum Genehmigungsverfahren des beantragten Kohlekraftwerks in Hamburg-Moorburg erklärt der Sprecher der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Volker Dumann:

"In Hamburg werden Genehmigungsanträge nicht vom Antragsteller, sondern aus gutem Grund von einer unabhängigen Genehmigungsbehörde geprüft und einer zügigen Entscheidung zugeführt. Gerade bei einem so großen Kraftwerk mit relevanten Umweltauswirkungen muss im Interesse der Allgemeinheit, aber auch im Interesse des Antragstellers mit aller Sorgfalt geprüft werden.

Unsere Behörde entscheidet über die Anträge sorgfältig und nach Recht und Gesetz. Wichtige Fragen für die Genehmigungsentscheidungen sind noch nicht geklärt. Es fehlen z. B. noch Unterlagen im Zusammenhang mit der geplanten Kühlwasser-Anlage, deren Vorlage Vattenfall zugesichert hat. Eine entsprechende formelle Aufforderung zur Vorlage der Unterlagen ist auf dem Weg in das Unternehmen."

Vor diesem Hintergrund ist ein kurzfristiger Genehmigungsbescheid nicht möglich. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt wird weiterhin das Genehmigungsverfahren ohne Verzögerungen und mit hoher Intensität betreiben. Bei der Dauer der Genehmigungszeiten für Industrieanlagen erreicht Hamburg im Ländervergleich regelmäßig Spitzenplätze. Auch die Dauer des Verfahrens zum Kraftwerk Moorburg liegt im üblichen Rahmen für Kraftwerksgenehmigungen.

Die BSU wird in diesem Zusammenhang von der renommierten Kieler Kanzlei Weissleder & Ewer beraten.

Quelle: 4. Juni 2008/bsu04 Pressemitteilung
Kontakt: Behörde f.Stadtentwicklung und Umwelt,
Volker Dumann, 040-428.40-3249 oder -3063, - 2051, 2058, volker.dumann@bsu.hamburg.de

[Bearbeiten] Behörde genehmigt Kraftwerk mit Einschränkungen

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat am Dienstag, 30. September 2008, den Antrag des Unternehmens Vattenfall für den Bau eines Kohlekraftwerkes in Moorburg mit Auflagen genehmigt, die für den Betrieb des Kraftwerks erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis jedoch teilweise versagt. Zum Schutz der Elbe wird das Kraftwerk voraussichtlich im Durchschnitt an 250 Tagen im Jahr mit gedrosselter Leistung betrieben werden müssen.

"Aus rechtlichen Gründen ist Vattenfall der Bau des Kohlekraftwerkes Moorburg nicht zu versagen. Aus ökologischen Gründen sind beim Betrieb des Kraftwerks erhebliche Einschränkungen nötig, so dass die wasserrechtliche Erlaubnis teilweise abgelehnt worden ist. Insbesondere die von Vattenfall beantragte Entnahme von Kühlwasser aus der Elbe für das Kohlekraftwerk Moorburg greift erheblich in das Ökosystem ein, den wir wasserrechtlich zum Schutz des Flusses mit größter Sorgfalt zu bewerten hatten", sagte die Senatorin für Umwelt und Stadtentwicklung Anja Hajduk. Vattenfall hatte die Entnahme von 64,4 Kubikmetern Wasser in der Sekunde aus der Elbe für das Kohlekraftwerk Moorburg im Sommerbetrieb beantragt. Bisher werden aus der Süderelbe lediglich 8,5 Kubikmeter Wasser in der Sekunde für industrielle Nutzung dem Fluss entnommen.

[Bearbeiten] Wasserrechtliche Teilablehnung

Bei der Entscheidung durften nach geltendem Recht allgemeine Erwägungen des Klimaschutzes keine Rolle spielen. Die Prüfung hatte sich auf die Gewässerverträglichkeit zu beschränken. Die BSU war im Verfahren vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (OVG) der Auffassung, dass die wasserrechtliche Erlaubnis nicht erteilt werden kann, weil damit gegen die Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie der Europäischen Union verstoßen würde. Das OVG hatte die Auffassung der BSU zurückgewiesen und in einem Hinweisbeschluss entschieden, dass das Kraftwerk unter der Bedingung des Baus einer Fischtreppe am Wehr Geesthacht nicht gegen die FFH Richtlinie verstößt. Die BSU musste sich dieser Auffassung fügen. Hiermit war eine vollständige wasserrechtliche Ablehnung nicht möglich. Die BSU weist in seiner Entscheidung den Antragsteller Vattenfall jedoch ausdrücklich darauf hin, dass im FFH-Recht weiterhin erhebliche Risiken für den Bau des Kraftwerks bestehen und der Antragsteller auf eigenes Risiko handelt.

Auf Grund der erheblichen ökologischen Auswirkungen auf die Elbe ist der Antrag von Vattenfall wasserrechtlich zum Teil abgelehnt worden. Die Behörde hat Auflagen erteilt, wonach die Leistung des Kraftwerks herunter zu fahren ist, wenn der Abfluss der Süderelbe zu gering ist oder der Sauerstoffgehalt oder die Temperatur des Elbwassers bestimmte Werte unter- bzw. überschreiten. Die Auflagen haben zur Folge, dass das Kraftwerk nur mit eingeschränkter Leistung betrieben werden kann. Wenn man die Wasserstände der letzten zwölf Jahre zu Grunde legt, kann das Kraftwerk alleine aufgrund geringer Oberwasserabflüsse im Durchschnitt nur mit einer Leistung von rund zwei Dritteln der vom Unternehmen beantragten Leistung laufen. Bei hoher Gewässertemperatur und bei der im Sommer auftretenden Sauerstoffknappheit können darüber hinaus Einschränkungen bis hin zu einem vollständigen Herunterfahren beider Blöcke des Kraftwerks über mehrere Tage notwendig werden.

Hierbei hat die Behörde ein allgemeines Bewirtschaftungsmodell für die Wasserentnahme aus der Süderelbe entwickelt, das eine gerechte Verteilung der Ressource Kühlwasser gewährleistet. Hierdurch wird sichergestellt, dass trotz der Wasserentnahme durch das Kraftwerk Moorburg weitere Neuansiedlungen und Betriebserweiterungen im Bereich der Süder-elbe möglich sind. Im Fall der Ansiedlung neuer Industrieunternehmen oder weiterer Kraftwerke müsste das Kraftwerk Moorburg entsprechend den festgelegten Bewirtschaftungsvorgaben seine Leistung weiter herunterfahren. Mit dem Bewirtschaftungsmodell besteht künftig für alle Unternehmen an der Süderelbe Planungssicherheit.

[Bearbeiten] Auflagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Für die Genehmigung des Kraftwerkes nach Bundes-Immissionsschutzgesetz hat die Behörde dem Unternehmen auferlegt, die sogenannte CCS-Technologie nachzurüsten. Sobald dies technisch, rechtlich und wirtschaftlich möglich ist, muss Vattenfall damit das CO2 abscheiden, auffangen und sicher lagern. Hamburg trifft damit die bundesweit erste Anordnung einer Nachrüstungspflicht für CCS. Für die Filterung von Stickoxiden hat die BSU die bundesweit bisher strengsten Anforderungen festgelegt. Zur Vermeidung von Staubemissionen bei der Verladung der Kohle hat die Behörde den Transport über geschlossene Systeme auferlegt.

[Bearbeiten] Hamburg gründet umweltfreundlichen Energieversorger

"Der aktuelle Konflikt um das Kohlekraftwerk hat gezeigt, dass unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen weder ein ausreichender Wettbewerb auf dem Energiemarkt herrscht, noch eine ausreichende Perspektive für die Erfüllung der Klimaschutzziele Hamburgs. Hamburg braucht einen Energieversorger, der sich an den Interessen des Klimaschutzes und des Allgemeinwohls orientiert. Hamburg wird deshalb einen eigenen Energieversorger mit dem Namen Hamburg Energie gründen", sagte Hajduk.

  • Hamburg Wasser wird beauftragt, ein Konzept zur Erzeugung und Vermarktung von umweltfreundlicher Energie zu entwickeln und im nächsten Jahr ein Angebot für atom- und kohlefreien klimafreundlichen Strom auf den Markt zu bringen.
  • Ein Konzept für die Übernahme insbesondere des Fernwärme- und des Gasnetzes durch die Stadt oder ein städtisches Unternehmen wird entwickelt. Damit soll eine wirtschaftliche und klimapolitisch sinnvolle Koordination der Entwicklung der Energienetze gewährleistet werden. Um in dieser Legislaturperiode eine verbindliche Entscheidung zu treffen, werden nun die rechtlichen und finanziellen Bedingungen des Konzeptes erarbeitet.
  • Der neue Betreiber des Fernwärmenetzes wird verpflichtet, seine Fernwärmepreise nach einer transparenten und verbraucherfreundlichen Preisklausel zu gestalten und die Fernwärmeerzeugung zügig von Kohle auf klimafreundliche Energieträger umzustellen.
Quelle: 30. September 2008/bsu30a Pressemitteilung
Rückfragen: Enno Isermann, Pressestelle der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt,
Tel.: 040 428 40 – 20 51, oder -3063, -3249, -2058, enno.isermann@bsu.hamburg.de
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